Gemäß der Eintragungsanforderungen für das Förderprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude (KfW)" wird als Grundqualifikation die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise für Nichtwohngebäude nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt. Zusätzlich sind insgesamt 150 Unterrichtseinheiten inkl. aktueller EnEV und aktueller DIN V 18599 Nichtwohngebäude vorgeschrieben. Davon müssen 50 UE die DIN V 18599 betreffen, ab Oktober steigt dies auf 80 UE. Weitere Informationen dazu hier.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater